Wartung

Ein Blick auf unsere Dienstleistungen

Wir aktualisieren ständig unsere Dienstleistungen und Angebote.

ODER KONTAKTIEREN SIE UNS PER WHATSAPP
Häufig gestellte Fragen

Hier können Sie einige Antworten auf häufig gestellte Fragen lesen

Mollis dolor consectetur eveniet tellus illum alias ipsam.
Blandit turpis, occaecati placerat, dolores.

Mollis dolor consectetur eveniet tellus illum alias ipsam.
Blandit turpis, occaecati placerat, dolores.

Mollis dolor consectetur eveniet tellus illum alias ipsam.
Blandit turpis, occaecati placerat, dolores.

European Accessibility Act

Europäisches Gesetz zur Barrierefreiheit: Was bedeutet es für Ihre Website?

Finden Sie heraus, wie Sie hyblaweb einhalten können

Die 28. Juni 2025 wird in allen EU-Mitgliedstaaten dasEuropäische Gesetz zur Barrierefreiheit (EAA), die Gesetzgebung, die vorschreibt, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen des täglichen Lebens für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein müssen, auch in der digitalen Welt.

Dies ist eine epochale Maßnahme, die private Unternehmen und öffentliche Organisationen (staatliche und periphere) dazu verpflichtet, technische Lösungen anzubieten und ihre Standorte auf eine integrative Weise zu entwickeln.

Auf diese Weise können auch schwächere Bevölkerungsgruppen (z. B. Behinderte und ältere Menschen) problemlos von allen Möglichkeiten profitieren, die das Internet und IT-Produkte und -Dienste bieten.

Abgesehen von den gesetzlichen Verpflichtungen stellen die neuen Anforderungen an die Barrierefreiheit auch eine Chance dar, die eigene Zielgruppe zu erweitern und die Gunst neuer Verbraucher zu gewinnen.

Es ist wichtig, dass Organisationen und Unternehmen, die an diesem Prozess beteiligt sind, bereits heute damit beginnen ihre Websites mit den Vorschriften in Einklang zu bringen.

Nur so kann eine reibungslose Umsetzung erfolgen, denn die zu befolgenden Schritte sind komplex und können viel Zeit in Anspruch nehmen.

Welche Websites müssen der Richtlinie entsprechen?

Nach der EAA müssen alle Unternehmen (insbesondere KMU) die Anforderungen erfüllen. Ausgenommen sind lediglich Kleinstunternehmen (d.h. Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro).

Zugängliche Websites werden mit dem entsprechenden Symbol gekennzeichnet.

In Italien tätige Unternehmen, die sich nicht an die neuen Vorschriften halten, können mit Verwaltungsstrafen von bis zu 40.000 Euro belegt werden.

Ähnliche Regelungen sind in mehreren Nicht-EU-Ländern in Kraft, wie z.B. der Equality Act 2010 in Großbritannien und der Americans with Disabilities Act (ADA) in den Vereinigten Staaten.
Die Sanktionsregelungen umfassen jedoch häufig eher Korrekturmaßnahmen und Einhaltungsverpflichtungen als direkte Geldstrafen.
Nur für den Fall, dass nicht konforme Unternehmen verklagt werden und den Prozess verlieren, müssen sie eine Entschädigung zahlen, die ihrem Umsatz entspricht.

Wenn Ihr Unternehmen in Ländern außerhalb der EU tätig ist, ist es daher wichtig, dass Sie Ihre Website an die lokalen Vorschriften anpassen, um nicht Gefahr zu laufen, bei Nichteinhaltung saftige Strafen zu zahlen.

Das Stanca-Gesetz und die WCAG-Standards

Italien war ein Vorreiter und Vorreiter in Sachen Rechte für Behinderte.

Der erste Schritt in Richtung digitale Barrierefreiheit wurde mit der Veröffentlichung des Gesetzes vom 9 Januar 2004, Nr.
4 (auch genannt
Stanca Gesetzbenannt nach dem Antragsteller).
Dieses Gesetz legt die Richtlinien fest, die staatliche Stellen befolgen müssen, um ihre Dienste auf einer digitalen Plattform für alle Personen zugänglich zu machen, ohne dass es zu Ausschlüssen kommt.

In diesem Zusammenhang wird Barrierefreiheit definiert als „die Fähigkeit von Informationssystemen, einschließlich Websites und mobiler Anwendungen, in den Formen und in dem Umfang, wie es der technologische Kenntnisstand erlaubt, Dienstleistungen zu erbringen und Informationen bereitzustellen, die ohne Diskriminierung auch von Personen genutzt werden können, die aufgrund von Behinderungen unterstützende Technologien oder besondere Konfigurationen benötigen“.

Wie andere ähnliche europäische Verordnungen bezog sich auch das Stanca-Gesetz auf die WCAG-Standards (Web Content Accessibility Guidelines), die in Zusammenarbeit mit Fachleuten und Organisationen auf der ganzen Welt entwickelt und vom World Wide Web Consortium (W3C) veröffentlicht wurden.

Die aktuelle WCAG 2.2, die im Oktober 2023 veröffentlicht wurde, deckt ein breites Spektrum von Behinderungen ab (einschließlich Seh-, Hör-, Körper-, Sprach-, kognitive, Sprach-, Lern- und neurologische Behinderungen) und macht Webinhalte für ältere Menschen mit altersbedingt veränderten Fähigkeiten besser zugänglich.

Sie werden durch 13 Leitlinien definiert, die nach vier Prinzipien geordnet sind:

  • wahrnehmbar: Die Benutzer müssen unabhängig von ihrer Wahrnehmungsfähigkeit in der Lage sein, den Inhalt und die Navigationselemente zu erkennen
  • benutzbar: Alle Benutzer sollten in der Lage sein, die interaktiven Elemente einer Website oder App zu nutzen.
    Zum Beispiel nicht nur mit der Maus, sondern auch mit der Tastatur oder Sprachbefehlen
  • verständlich: Jeder muss in der Lage sein, die Informationen und die Funktionsweise der Website oder App zu verstehen.
  • robust: Dieser Grundsatz bezieht sich auf die nachhaltige Zugänglichkeit von Websites und Apps, so dass sie mit unterschiedlicher Software und Hardware kompatibel sind.

Für jede Richtlinie gibt es prüfbare Erfolgskriterien in drei Stufen: A (die niedrigste), AA und AAA (die höchste).
Die Erfolgskriterien bestimmen die ‚Konformität‘ mit den WCAG.

Das Stanca-Gesetz wurde mehrmals aktualisiert, auch gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2012 (WAD – Web Accessibility Directive), umgesetzt durch das Gesetzesdekret.
10. August 2018 Nr.
106, die ausschließlich die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Apps von öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen, die öffentliche Dienstleistungen anbieten, regelt.

Das Europäische Gesetz zur Barrierefreiheit (EAA)

Der heutige Text ist die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen.

Im Gegensatz zum WAD sind die regulatorischen Verpflichtungen in Bezug auf die digitale Zugänglichkeit mit der Umsetzung der EAA nicht mehr nur für öffentliche Einrichtungen bestimmt: Sie werden auf alle Unternehmen ausgedehnt, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen.

Die EAA wurde 2019 von der Europäischen Kommission veröffentlicht und formell angenommen und 2022 von den einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt, um am 28. Juni 2025 in Kraft zu treten.

Bis zu diesem Datum müssen alle neuen digitalen Produkte und Dienstleistungen, die von in der EU tätigen Unternehmen angeboten werden, die Anforderungen an die Barrierefreiheit vollständig erfüllen.

Produkte und Dienstleistungen, die bereits vor diesem Datum genutzt wurden, können unter bestimmten Bedingungen weiter funktionieren, bis sie ersetzt werden müssen oder die Verträge auslaufen.

EU-Konformitätserklärung

Laut der offiziellen EU-Website schreibt die EAA-Richtlinie vor:

  • eine Konformitätsbescheinigung für jede Website und mobile App
  • einen Feedback-Mechanismus, der es Benutzern ermöglicht, Probleme mit der Zugänglichkeit zu melden oder Informationen anzufordern, die in nicht zugänglichen Inhalten veröffentlicht wurden
  • regelmäßige Überwachung der Websites und Apps durch die Mitgliedstaaten und Berichterstattung über die Ergebnisse.
Wer stellt die Konformitätsbescheinigung aus?

In unserem Land wird die Konformitätsbescheinigung von der Agentur für digitales Italien (AGID) ausgestellt.

hyblaweb unterstützt Ihr Unternehmen, indem wir den gesamten Prozess der Compliance-Zertifizierung begleiten.

Menschen mit Behinderungen

Unter offiziellen EU-Website wird die Definition von ‚Menschen mit Behinderungen‘ veröffentlicht, die auf der UN-Konvention basiert.

Menschen mit Behinderungen sind „Menschen mit dauerhaften körperlichen, geistigen, intellektuellen oder sensorischen Beeinträchtigungen, die in Wechselwirkung mit Barrieren verschiedener Art ihre volle und wirksame, gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft behindern können“.

Nach Angaben der EU-Kommission gibt es in Europa mehr als 100 Millionen Menschen mit Behinderungen, die von besser zugänglichen Technologien und Dienstleistungen profitieren könnten.
Und diese Zahl wird mit der zunehmenden Alterung der Bevölkerung noch steigen.

Nicht nur blinde, sehbehinderte oder hörgeschädigte Besucher profitieren von einer barrierefreien Website, sondern auch Menschen mit motorischen Behinderungen, Angstzuständen oder ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung).

Darüber hinaus gibt es Menschen, die vorübergehend motorisch behindert sind (ein gebrochener Arm kann beispielsweise die Nutzung der Maus kurzzeitig beeinträchtigen).

Es ist daher klar, wie wichtig die digitale Zugänglichkeit ist, damit jeder, unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen, aktiv am digitalen Leben teilnehmen kann.

Dies ist nicht nur für die soziale Eingliederung von Bedeutung, sondern auch für die Gewährleistung der Chancengleichheit in Bereichen wie Bildung, Beschäftigung und Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen.

Sie wollen das Internet zu einem gleichberechtigten Ort für alle machen, wie es auch im wirklichen Leben der Fall ist.

Mit der Barrierefreiheit im Internet sprechen Sie unterschiedslos jeden an und erweitern so potenziell die Zielgruppe Ihrer zukünftigen Kunden.

Was hyblaweb für Ihre Website tun kann

Ihre digitale Plattform zugänglich zu machen, braucht Zeit und erfordert maßgeschneiderte Lösungen.

Es ist daher von entscheidender Bedeutung zu ermitteln, welche Verpflichtungen im Rahmen der EAA für Ihr Unternehmen gelten.

Fragen Sie sich, ob Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung diese Anforderungen bereits erfüllt?

Wir von hyblaweb sind bereit, Sie auf diesem Weg zu begleiten.

Im Einzelnen befassen wir uns mit den folgenden Aspekten:

  • Analyse des aktuellen Zustands der Zugänglichkeit Ihrer Website
  • Definition der Handlungsfelder, die für die Einhaltung der LGR erforderlich sind
  • Implementierung Ihrer Website im Hinblick auf die Barrierefreiheit
  • Schulung Ihres Teams zur Erstellung barrierefreier Inhalte

Und im Falle eines neuen Standorts wird die gesamte Struktur natürlich im Hinblick auf eine vollständige Inklusion konzipiert.

Hilfe

Kunden, die ein Abonnement abschließen, haben eine Standleitung.

Unterstützen Sie

Kunden, die einen Plan abonniert haben, genießen Vorrang bei Eingriffen.

Ticket

Kunden, die einen Plan abonniert haben, können alle Tickets einsehen.

Benötigen Sie diesen Service?